Drei Vertrauensärzte (M/F)
Das Wesentliche in Kürze
- Arbeitsort :
- Luxemburg
- Bewerbungsfrist :
- 24.04.2026
- Besoldungsgruppe :
- Sonderberater
- Art des Vertrags :
- Zeitbedienstete(r)
Der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) veröffentlicht einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen zur Einstellung von drei Ärzten als Sonderberater in Teilzeit im Laufe des Jahres 2026.
DIENSTSTELLE
Die drei einzustellenden Vertrauensärzte werden ihre Tätigkeit in Luxemburg in der Direktion Humanressourcen des Gerichtshofs ausüben, wo sie in den medizinisch-sozialen Dienst integriert werden.
Die Direktion für Humanressourcen unterstützt den Gerichtshof bei der Verfolgung seiner strategischen Ziele und der Bewältigung zukünftiger Herausforderungen, indem sie Dienstleistungen erbringt, die ein inklusives und offenes Arbeitsumfeld, Eigenverantwortung, Vertrauen und gegenseitigen Respekt sowie die berufliche Entwicklung und Entfaltung der Mitarbeiter fördern.
Der medizinisch-soziale Dienst ist ein multidisziplinäres Team, das aus Vertrauensärzten, Krankenschwestern, einer Sozialarbeiterin und Beratungspsychologen besteht.
AUFGABEN DER VERTRÄUENSÄRZTE
Zwei Vertrauensärzte werden abwechselnd im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge tätig sein, insbesondere um die Einstellungsuntersuchungen und die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen, denen sich alle Mitarbeiter des Gerichtshofs unterziehen müssen. Sie werden zudem mit weiteren Aufgaben im Bereich der Arbeitsmedizin betraut, insbesondere die Begleitung von Mitarbeitern bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag nach längerer Abwesenheit, die Festlegung angemessener Vorkehrungen bei Behinderungen sowie weitere Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Ergonomie, bei Impfkampagnen und in Situationen, die medizinische Hilfe in den Räumlichkeiten des Gerichtshofs erfordern.
Ein Vertrauensarzt wird im Bereich der Kontrollmedizin tätig sein. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
• die Beurteilung und Nachverfolgung krankheitsbedingter Abwesenheiten von Mitarbeitern des Gerichtshofs;
• die Stellungnahme zur Einleitung von Invaliditätsverfahren sowie die Mitwirkung als vom Gerichtshof bestellter Arzt in den Invaliditätskommissionen;
• die Stellungnahme zu Anträgen auf bestimmte administrative Maßnahmen aus medizinischen Gründen, z.B. Sonderurlaub, Teilzeitarbeit oder Telearbeit, unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands der Betroffenen.
Die drei Vertrauensärzte werden verbindlich an den Koordinierungsgremien der Vertrauensärzte der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union teilnehmen.
Die Ausübung der oben genannten Aufgaben setzt bei den einzustellenden Vertrauensärzten sehr gute Kenntnisse der gängigen Bürosoftware und der IT-Systeme des Gerichtshofs voraus, insbesondere für den Austausch mit den Mitarbeitern, die Organisation von Terminen und Besprechungen, die Einsichtnahme in elektronische Patientenakten, die Vorbereitung und Erstellung von medizinisch-administrativen Gutachten und Berichten sowie die Prüfung verschiedener medizinischer Dokumente, die auf elektronischem Wege übermittelt werden.
ERFORDERLICHE BERUFLICHE QUALIFIKATIONEN UND SPRACHKENNTNISSE
Die Bewerber müssen über folgende Qualifikationen und Kompetenzen verfügen:
• eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung, die mit einem Arztdiplom abgeschlossen wurde;
• mindestens vier Jahre Berufserfahrung als Arzt; Erfahrung in der Arbeits- oder Kontrollmedizin wäre von Vorteil;
• Eintragung als Arzt bei der Ärztekammer oder einer gleichwertigen Einrichtung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union;
• fundierte Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse einer zweiten Sprache der Europäischen Union. Aus dienstlichen Gründen, die mit den Sprachkenntnissen des Personals des Gerichtshofs zusammenhängen, sind gute Kenntnisse der französischen oder der englischen Sprache erforderlich. Kenntnisse weiterer Sprachen der Europäischen Union werden berücksichtigt;
• gute Kenntnisse der gängigen Bürosoftware (Word, Outlook, PowerPoint und Excel).
BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN
Die Vertrauensärzte werden vorbehaltlich der Zustimmung der Haushaltsbehörde der Europäischen Union gemäß den in Artikel 123 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union festgelegten Bedingungen als Sonderberater im Sinne von Artikel 5 dieser Beschäftigungsbedingungen eingestellt.
Ihr Vertrag hat eine anfängliche Laufzeit von zwei Jahren und ist verlängerbar.
Sie müssen die für die Organe der Europäischen Union geltenden Vorschriften zur Gesundheitsvorsorge und -kontrolle einhalten, wie sie im Beamtenstatut und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und in den Durchführungsbestimmungen zu diesem Statut festgelegt sind, sowie die im Kodex der ärztlichen Berufsethik der Ärztekammer des Großherzogtums Luxemburg verankerten Grundsätze der ärztlichen Berufsethik.
Sie werden nach geleisteten Arbeitsstunden bezahlt.
Die jährliche Arbeitszeit beträgt für jeden Vertrauensarzt maximal 1000 Stunden, verteilt auf fünf halbe Tage pro Woche und stets in Form von vier aufeinanderfolgenden Stunden.
EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung unter Angabe der Nummer dieser Ausschreibung bis zum 24. April 2026, 17:00 Uhr (Luxemburger Zeit), an folgende E-Mail-Adresse zu senden: curia.candidatures.communications@curia.europa.eu. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewerber gleichzeitig für beide Stellentypen bewerben können.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
• ein kurzes Bewerbungsschreiben;
• einen Lebenslauf;
• eine Kopie des Arztdiploms;
• Nachweise über die angegebene Berufserfahrung;
• Nachweis der Eintragung als Arzt bei der Ärztekammer oder einer gleichwertigen Stelle eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.
Bewerbungen, die an eine andere als die oben angegebene Adresse gesendet werden, werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht angenommen.
AUSWAHL DER BEWERBER
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu Auswahlgesprächen eingeladen, in denen ihre Motivation, ihre Berufserfahrung sowie ihr Verständnis für die Herausforderungen einer Tätigkeit in einer Institution der Europäischen Union im Mittelpunkt stehen. Diese Gespräche finden nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers entweder auf Französisch oder auf Englisch statt; die Kenntnisse in anderen von der Bewerberin oder dem Bewerber angegebenen Sprachen der Europäischen Union können ebenfalls geprüft werden.
EINSTELLUNGSPOLITIK
Der Gerichtshof gewährleistet Chancengleichheit – vorbehaltlich einer vergleichenden Bewertung der Verdienste der Bewerber – sowie die Gleichbehandlung aller Personen, die ihr Interesse an einer freien Stelle bekunden, und schließt jegliche Diskriminierung aus. Er fördert aktiv die Einreichung vielfältiger Bewerbungen von Bewerbern mit unterschiedlichen Erfahrungen, Kompetenzen und Kenntnissen, die auf einer möglichst breiten geografischen Basis unter den Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten beruhen. In diesem Zusammenhang wird jeder Bewerber mit einer Behinderung oder einem Gesundheitszustand, der sich auf seine Fähigkeit zur Teilnahme am Vorstellungsgespräch auswirken könnte, gebeten, sich bereits bei Einreichung seiner Bewerbung an die Abteilung Talentauswahl (curia.candidatures.communications@curia.europa.eu) zu wenden, damit diese gemäß Artikel 1d des Beamtenstatuts die erforderlichen Vorkehrungen treffen kann, um die uneingeschränkte Teilnahme an den Auswahlverfahren zu ermöglichen. Zu diesem Zweck kann der/die Bewerber(in) aufgefordert werden, dem medizinischen Dienst des Gerichtshofs eine von der nationalen Behörde ausgestellte Bescheinigung oder ein ärztliches Attest zu übermitteln, das im Hinblick auf die Festlegung der erforderlichen Vorkehrungen geprüft wird.
Für Angaben zum Datenschutz wird auf die besondere Datenschutzerklärung verwiesen.
Wir bieten
- Möglichkeit zur Telearbeit
- Multikulturelles Arbeitsumfeld
- Attraktive Vergütung
- Berufliche Weiterbildung
- Flexible Arbeitszeiten
- Sport- und Fitnesszentrum
