Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Januar 2026 - KZR 10/25

Fulde tekst kzr 10-25 - 242,91K (pdf-dokument, åbnes i et nye faneblad)
Overskrift på pressemeddelelsen / sammendrag Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung bleibt erfolglos
Pressemeddelse / sammendrag nr. 021/2026
Pressemeddelelsens fulde ordlyd 2026 021 - 132,7K (pdf-dokument, åbnes i et nye faneblad)
ECLI-nr. ECLI:DE:BGH:2026:270126UKZR10.25.0
ELI-nr. -
Sprog, som afgørelsen er affattet på allemand
Dokumentets dato 27/01/2026
Domstol, der er ophavsmand Bundesgerichtshof (DE)
Emne -
EUROVOC-emne
  • LOVBESTEMMELSER
National retsforskrift

Patentgesetz: § 139 Abs. 1 Satz 3

EU-retlig forskrift, der citeres
International retsforskrift -
Beskrivelse

Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung - FRAND-Einwand III - 1a. Die fortdauernde Lizenzbereitschaft des Benutzers ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht gegenüber dem Patentinhaber bei deren Scheitern. Sie behält auch dann ihre Bedeutung, wenn der Patentinhaber dem Benutzer ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags unterbreitet hat. 1b. Nimmt der Benutzer ein Lizenzvertragsangebot des Patentinhabers nicht an und lehnt dieser ein Gegenangebot ab, so hat der Benutzer alsbald danach eine angemessene Sicherheit zu leisten. 2. Wer von der Lehre eines standardessenziellen Patents Gebrauch macht, zugleich aber durch sein Verhalten gegenüber dem Patentinhaber zu erkennen gibt, dass er nicht lizenzwillig ist, kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, der Unterlassungsanspruch begründe für ihn eine nicht gerechtfertigte Härte.