Vorabentscheidungsersuchen
| Definition |
Mit einem Vorabentscheidungsersuchen stellt ein nationales Gericht dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit von Unionsvorschriften. Der Gerichtshof beantwortet diese Fragen und hilft damit dem nationalen Gericht, das Unionsrecht korrekt und einheitlich anzuwenden. Es handelt sich um eine Entscheidung, die „vorab“ ergeht, weil der Gerichtshof den Fall nicht entscheidet – die endgültige Entscheidung trifft das nationale Gericht und wendet dabei das Unionsrecht so an, wie der Gerichtshof es ausgelegt hat. |
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