Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des gesetzlichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit und damit einhergehend der Unionsbürgerschaft bei Wiedererwerb der Herkunftsstaatsangehörigkeit - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 2026 - 1 C 4.25

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Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung in den deutschen Staatsverband - Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit?
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung Nr. 14/2026 vom 4. März 2026
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ECLI ECLI:DE:BVerwG:2026:040326U1C4.25.0
ELI -
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 04.03.2026
Gericht Bundesverwaltungsgericht (DE)
Sachgebiet
  • Charta der Grundrechte
EUROVOC-Bereich
  • RECHT
  • Grundrechtscharta der Europäischen Union
  • Staatsbürgerschaft
Vorschrift des nationalen Rechts

StAG § 30 Abs. 1 Satz 1, 3, 4 und 5 RuStAG 1997 § 25 Abs. 1 StAG 2000 § 17 Nr. 2, § 25 Abs. 1 und 

Angeführte Vorschrift des Unionsrechts
Vorschrift des internationalen Rechts

AEUV Art. 20

Beschreibung

Der gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit steht, sofern mit diesem zugleich der Verlust des Unionsbürgerstatus nach Art. 20 AEUV einhergeht, unter dem Vorbehalt einer den Grundrechten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechnung tragenden einzelfallbezogenen Feststellung der Verhältnismäßigkeit. Dem ist durch eine unionsrechtskonforme Interpretation des § 30 Abs. 1 Satz 4 und 5 StAG Rechnung zu tragen.