Kanzler (m/w) des Gerichtshofs der Europäischen Union
Das Wesentliche in Kürze
- Arbeitsort :
- Luxemburg
- Bewerbungsfrist :
- 24.06.2026
- Besoldungsgruppe :
- Mitglieder
- Art des Vertrags :
- Mitglieder
In Kürze wird die Stelle des Kanzlers des Gerichtshofs der Europäischen Union frei. Der Kanzler wird gemäß dem in Art. 18 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorgesehenen Verfahren ernannt.
Der Kanzler wird für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Seine Rechtsstellung und die für ihn geltenden Beschäftigungsbedingungen sind in der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der Verfahrensordnung des Gerichtshofs und der Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU geregelt.
Art der Tätigkeit
Der Kanzler unterstützt den Gerichtshof bei der Ausübung seiner Rechtsprechungsaufgaben. In diesem Rahmen nimmt er die in Art. 20 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs beschriebenen Aufgaben wahr.
Darüber hinaus ist der Kanzler Generalsekretär des Organs, das aus zwei Gerichten besteht, dem Gerichtshof und dem Gericht der Europäischen Union. Unter der Aufsicht des Präsidenten des Gerichtshofs führt er die Verwaltung des Organs und leitet dessen Personal und Dienststellen. Kraft Befugnisübertragung durch den Gerichtshof übt er die Funktion des Anweisungsbefugten für die im Haushalt des Organs veranschlagten Mittel aus.
Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen
- die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;
- eine durch ein Hochschulzeugnis nachgewiesene vollständige juristische Ausbildung sowie eine gründliche Kenntnis des Rechts der Europäischen Union und der Arbeitsweise ihrer Gerichte besitzen;
- über eine 15-jährige Berufserfahrung, zu einem signifikanten Teil in Funktionen mit sehr hoher Verantwortung, verfügen;
- sehr gute Kenntnisse der französischen und der englischen Sprache besitzen; die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union ist von Vorteil.
Einreichung der Bewerbungen
Bewerbungen sind an den Gerichtshof zu richten, und zwar ausschließlich per E-Mail an die Adresse Greffier.CJUE@curia.europa.eu bis spätestens zum 24. Juni 2026, um 12 Uhr.
Den Bewerbungen sind (i) ein Lebenslauf, aus dem alle Angaben in Bezug auf Staatsangehörigkeit, akademische Grade, Sprachkenntnisse, gegenwärtige und frühere Tätigkeiten sowie etwaige gerichtliche und internationale Erfahrung des Bewerbers/der Bewerberin hervorgehen, und (ii) eine kurze Darstellung der Vision des Bewerbers/der Bewerberin von der Ausübung der zu besetzenden Stelle (max. 5 Seiten) beizufügen.
