Offizieller Besuch in Kroatien

Am 25. und 26. Mai 2026 stattete eine Delegation des Gerichtshofs der Europäischen Union Kroatien einen offiziellen Besuch ab. Die Delegation stand unter der Leitung des Präsidenten des Gerichtshofs, Koen Lenaerts, sowie des Vizepräsidenten Thomas von Danwitz und umfasste die kroatischen Mitglieder des Gerichtshofs: den Richter Siniša Rodin und die Generalanwältin Tamara Ćapeta.

Der Besuch fand im Rahmen der ständigen und engen Beziehungen statt, die der Gerichtshof zu den nationalen Gerichten in den Mitgliedstaaten unterhält, und bot Gelegenheit zur weiteren Stärkung des gerichtlichen Dialogs.

Am Montag, den 25. Mai, kamen die Mitglieder der Delegation in der National- und Universitätsbibliothek in Zagreb mit Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien, darunter dessen Präsidentin Mirta Matić, Mitgliedern des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien, darunter dessen Präsident Frane Staničić, Vertretern des kroatischen Parlaments und dem Premierminister Kroatiens, Andrej Plenković, zusammen. Die Anwesenden nahmen an einer Reihe von Arbeitssitzungen teil, in denen folgende Themen behandelt wurden:

  • die Rolle der obersten Gerichte bei der Gewährleistung der einheitlichen Rechtsanwendung vor dem Hintergrund der Urteile des EuGH in den Rechtssachen C‑554/21, Hann‑Invest, und C‑144/23, Kubera;
  • Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz.

Am Nachmittag besuchte die Delegation den Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien, wo Vorträge zu folgenden Themen gehalten wurden:

  • die Handhabung von Fällen vor dem EuGH;
  • die Rolle und Arbeit der Generalanwälte.

Am Dienstag, den 26. Mai, trafen Präsident Lenaerts, Vizepräsident von Danwitz und Richter Rodin mit Premierminister Plenković zusammen. Anschließend besuchte die Delegation das Verfassungsgericht der Republik Kroatien, wo die Praxis des Verfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH sowie das Verhältnis zwischen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten und den durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechten erörtert wurden.