Urteile: Rechtssachen C-523/24, Sociedad Civil Catalana, und C-666/24, Associació Catalana de Víctimes d’Organitzacions Terroristes (ACVOT)
Am Donnerstag, den 16. Juli 2026, hat der Gerichtshof seine Urteile in den Rechtssachen C-523/24, Sociedad Civil Catalana, und C-666/24, Associació Catalana de Víctimes d’Organitzacions Terroristes (ACVOT), verkündet.
In diesen Rechtssachen hat der Gerichtshof geprüft, ob das spanische Amnestiegesetz für Katalonien mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Im Jahr 2024 verabschiedete Spanien ein Amnestiegesetz zum Zweck der institutionellen, politischen und sozialen Normalisierung in Katalonien. Mit diesem Gesetz wird Amnestie für Handlungen gewährt, die eine strafrechtliche Haftung, eine verwaltungsrechtliche Haftung oder eine Haftung für den Umgang mit öffentlichen Mitteln begründen und die im Rahmen des illegalen Referendums über die Selbstbestimmung Kataloniens vom Oktober 2017 sowie im Kontext des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses begangen wurden.
Mehreren Personen wurde zur Last gelegt, der Autonomen Gemeinschaft Katalonien finanziellen Schaden zugefügt zu haben, nachdem sie öffentliche Mittel zur Organisation des Referendums und zur Förderung der katalanischen Unabhängigkeit auf internationaler Ebene verwendet hatten. Andere Personen wurden wegen terroristischer Straftaten im Zusammenhang mit der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung angeklagt. Zwei spanische Gerichte ersuchten den Gerichtshof um Vorabentscheidung darüber, ob bestimmte, die Amnestie regelnde Bestimmungen mit dem Unionsrecht – u. a. dem Schutz der finanziellen Interessen der Union gemäß dem AEU-Vertrag, dem Grundsatz des wirksamen Rechtsschutzes gemäß dem EU-Vertrag sowie der Einstufung terroristischer Handlungen gemäß der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung – vereinbar sind.
Im folgenden kurzen Video erläutert der Präsident des Gerichtshofs, Koen Lenaerts, die Urteile des Gerichtshofs in diesen Rechtssachen. Untertitel sind in allen Amtssprachen der Union verfügbar und können durch Anklicken des entsprechenden Symbols aktiviert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.
