Rechts- und Sprachsachverständige deutscher Sprache

Rechts- und Sprachsachverständige deutscher Sprache

L-elementi essenzjali

Post :
Il-Lussemburgu
Grad :
AD 7-12
Tip ta’ kuntratt :
Membru tal-persunal temporanju

Der Gerichtshof der Europäischen Union sucht regelmäßig Rechts- und Sprachsachverständige deutscher Sprache für die Besetzung von Zeitstellen (auch zur kurzfristigen Vertretung) im Referat Deutsche Übersetzung.

Die Tätigkeit des Referats besteht im Wesentlichen darin, zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen der Unionsgerichte und Schlussanträge der Generalanwälte sowie Vorabentscheidungsersuchen der nationalen Gerichte und andere für das gerichtliche Verfahren erforderliche Schriftstücke ins Deutsche zu übersetzen.

Für diese anspruchsvolle Tätigkeit müssen Bewerber neben den allgemeinen, von allen Organen verlangten Voraussetzungen folgende Kriterien erfüllen:

  • Juristische Ausbildung im deutschen oder im österreichischen Recht, die in Deutschland mit der Ersten Juristischen Prüfung, in Österreich mit dem Magister der Rechtswissenschaften oder einem Master of Laws (LL.M.) abgeschlossen wurde, der die Anforderungen von § 2a des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes erfüllt.
  • Perfekte Beherrschung der deutschen Sprache (auf muttersprachlichem Niveau).
  • Aus dienstlichen Gründen ist die gründliche Kenntnis der französischen Sprache erforderlich (Leseverständnis: Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
  • Gründliche Kenntnis einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union (Leseverständnis: Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
  • Interesse an juristischer Übersetzung.

Die in unregelmäßigen Abständen stattfindende Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Prüfung und eines Vorstellungsgesprächs, zu denen Bewerber, die dem jeweils gewünschten Anforderungsprofil entsprechen, eingeladen werden.

Erfolgreichen Bewerbern kann ein Beschäftigungsangebot gemäß Art. 2 Buchst. a oder b oder gemäß Art. 3b Buchst. b ii) der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union gemacht werden. Art und Dauer eines ersten Vertrags, Verlängerungsmöglichkeiten sowie Einstufung und Gehalt hängen von der Art der zur Verfügung stehenden Stelle ab.

Vor der Einstellung ist eine ärztliche Untersuchung vorgesehen. Dienstort ist der Sitz des Gerichtshofs und somit Luxemburg.

Beachten Sie bitte, dass dieses Verfahren nicht die allgemeinen Auswahlverfahren ersetzt, die vom EPSO zur Einstellung von Rechts- und Sprachsachverständigen als Beamte des Gerichtshofs veranstaltet werden.

Wenn Sie Interesse an dieser interessanten und anspruchsvollen Tätigkeit haben, senden Sie uns bitte Ihre Bewerbung in Form eines Bewerbungsschreibens und eines tabellarischen Lebenslaufs per E-Mail an die Adresse jobs.trad_de@curia.europa.eu. Das Bewerbungsschreiben ist in deutscher Sprache zu formulieren. Die Vorlage von Zeugniskopien oder sonstigen Unterlagen ist in diesem Stadium nicht erforderlich. An die genannte Adresse können gegebenenfalls auch Ersuchen um weitere Informationen gerichtet werden.

X’noffru

  • Possibbiltajiet ta’ xogħol mid-dar
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  • Taħriġ kontinwu
  • Ħinijiet tax-xogħol flessibbli
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