Mündliche Verhandlung: verbundene Rechtssachen C-296/25 P und C-297/25 P, Polen/Kommission
Am Dienstag, dem 8. September 2026, findet vor dem Gerichtshof der Europäischen Union die mündliche Verhandlung in den verbundenen Rechtssachen C‑296/25 P und C‑297/25 P, Polen/Kommission, statt.
Diese Rechtssachen betreffen eine Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Polen aus dem Jahr 2021 im Zusammenhang mit der Organisation des Justizsystems. Der Gerichtshof hatte Polen aufgegeben, die Anwendung bestimmter nationaler Vorschriften auszusetzen. Als Polen dieser Verpflichtung nicht nachkam, wurde es vom Gerichtshof verurteilt, an die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 1 Mio. Euro zu zahlen. Da Polen die Zwangsgelder nicht zahlte, zog die Kommission die geschuldeten Beträge sodann durch Verrechnung mit von der EU gegenüber Polen geschuldeten Beträgen ein.
Polen ging vor dem Gericht dagegen vor. Es beantragte die Nichtigerklärung oder teilweise Nichtigerklärung einer Reihe von Verrechnungsbeschlüssen im Anschluss an eine Gesetzesänderung, die in Polen im Juli 2022 in Kraft getreten war. Das Gericht wies diese Klagen ab und stellte fest, dass die Kommission bei der Einziehung der Zwangsgelder nicht gegen EU-Recht verstoßen habe (vgl. verbundene Rechtssachen T‑830/22 und T‑156/23, Polen/Kommission, sowie Rechtssache T‑1033/23, Polen/Kommission).
Polen hat gegen diese Urteile nun Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.
Die Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung wird nach deren Abschluss im Bereich Curia Web TV auf unserer Website verfügbar sein.
Im folgenden Video gibt ein Pressereferent des Gerichtshofs einen kurzen Überblick über den Sachverhalt und die damit verbundenen rechtlichen Fragen.
