Beschluss: Rechtssache C-460/26 R, Polen/Rat

Am Dienstag, dem 29. September 2026, hat der Vizepräsident des Gerichtshofs einen Beschluss in der Rechtssache C‑460/26 R, Polen/Rat, erlassen.

In dieser Rechtssache prüft der Gerichtshof den Beschluss des Rates, mit dem die vorläufige Anwendung des EU-Mercosur‑Interimsabkommens genehmigt wurde.

Aus den Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur sind zwei parallele Rechtsinstrumente hervorgegangen:

  • ein umfassendes Partnerschaftsabkommen, das politischen Dialog, Zusammenarbeit und Handel miteinander verbindet;
  • ein Interims-Handelsabkommen, das sich in erster Linie auf die Liberalisierung von Handel und Investitionen konzentriert und seit dem 1. Mai 2026 vorläufig angewandt wird.

Polen ist der Auffassung, dass der Beschluss des Rates, mit dem die vorläufige Anwendung des Interims-Handelsabkommens genehmigt wurde, rechtswidrig sei, und hat daher beim Gerichtshof beantragt, diesen Beschluss für nichtig zu erklären. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über seine Klage hat Polen jedoch zugleich beantragt, die Vollziehung dieses Beschlusses auszusetzen.

In dem nachfolgenden kurzen Video erläutert Irmantas Jarukaitis, Kammerpräsident am Gerichtshof, den Beschluss in dieser Rechtssache auf Polnisch. Untertitel sind in allen Amtssprachen der EU verfügbar und können über einen Klick auf das Symbol für Untertitel (Subtitles) aktiviert werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.