Zentrales Register der Verarbeitungstätigkeiten

Nach Art. 31 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2018/1725 sind die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union verpflichtet, ihre Verzeichnisse der Verarbeitungen in einem zentralen Register zu führen. Dieses Register enthält insbesondere Informationen über den Verantwortlichen, die betroffene Person und die Zwecke der Verarbeitung. Es muss öffentlich zugänglich sein.

Beim Gerichtshof der Europäischen Union wird das zentrale Register der Verarbeitungstätigkeiten vom Datenschutzbeauftragten (DSB) geführt.

Sie können das zentrale Register der Verarbeitungstätigkeiten unten einsehen. Sie können natürlich auch die Suchleiste verwenden.

Die Einträge sind jeweils in der Sprache verfügbar, in der sie verfasst wurden.

Personalmanagement und Personalverwaltung

Tätigkeitsmanagement und Bereitschaftsdienste

Compliance, Ethik und Transparenz

Sicherheit von Menschen, Gegenständen und Informationen

Krisenmanagement und Geschäftskontinuität

Verwaltung des Multilingualismus, Übersetzen und Dolmetschen

Bibliothek und Dokumentationsressourcen

Information und Kommunikation

Protokollarische Tätigkeiten und Besuche

Informationstechnologien

Haushalt, Finanzen und Buchführung

Infrastruktur und Logistik