Vielsprachigkeit

Vielsprachigkeit ist für den Gerichtshof ein hohes Gut.

Zugang zu den Gerichten zu haben bedeutet nämlich auch, in einer Sprache klagen zu können, die man versteht, und Entscheidungen in einer Sprache lesen zu können, die man versteht.

Deshalb werden beim Gerichtshof alle 24 Amtssprachen der Europäischen Union respektiert.

Einleitung

Die Europäische Union prägt den Alltag von rund 450 Millionen Unionsbürgern. Aus Gründen der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Zugänglichkeit von Entscheidungen muss die Europäische Union die Sprachen ihrer Bürger sprechen.

Vielsprachigkeit war von Anfang an ein fundamentaler Grundsatz der Europäischen Union. Sie trägt der „kulturellen und sprachlichen Vielfalt“ Rechnung, die durch die Verträge über die Europäische Union (EUV und AEUV) und die Charta der Grundrechte geschützt ist. Was könnte das Motto „In Vielfalt geeint“, das sich die Europäische Union auf die Fahne geschrieben hat, besser verkörpern als die Vielsprachigkeit?

Die Europäische Union lebt Vielsprachigkeit in allen ihren Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen. Alle Bediensteten der Europäischen Union müssen mehrere Amtssprachen der Europäischen Union beherrschen. Öffentliche Veranstaltungen (z. B. Parlamentssitzungen, Gerichtsverhandlungen) finden in allen Amtssprachen der Europäischen Union statt und werden in viele weitere Sprachen verdolmetscht. Die Rechtsakte werden in allen Amtssprachen veröffentlicht. Jeder Unionsbürger kann sich in seiner Sprache an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union wenden und muss eine Antwort in dieser Sprache erhalten. Außerdem hat jeder Unionsbürger das Recht auf Zugang zu Informationen in seiner Sprache. Dies alles gilt auch für den Gerichtshof der Europäischen Union.

Vielsprachigkeit beim Gerichtshof

Die Europäische Union hat derzeit 24 Amtssprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Der Gerichtshof arbeitet in allen diesen 24 Sprachen. Dies ist weltweit einzigartig. Dokumente in jeder dieser Sprachen müssen in 23 andere Sprachen übersetzt werden können. Es ergeben sich so insgesamt 552 Sprachkombinationen, mit denen der Gerichtshof umgehen können muss.

Mit seiner Vielsprachigkeitspolitik gewährleistet der Gerichtshof, dass die an einer Rechtssache Beteiligten mit ihm in jeder Amtssprache der Europäischen Union kommunizieren können und dass jeder seine Entscheidungen lesen und verstehen kann.

Die Vielsprachigkeit gehört zum Wesen des Gerichtshofs. Sie prägt seine Tätigkeit und seine Arbeitsweise.

Weitere Informationen über die Vielsprachigkeit beim Gerichtshof finden Sie auf der Website zum Thema Vielsprachigkeit.

Gerichtsverfahren

Die Vielsprachigkeitspolitik des Gerichtshofs kommt in den einzelnen Abschnitten eines Verfahrens auf ganz verschiedene Weise zum Tragen.

Die Einzelheiten sind in der Verfahrensordnung geregelt.

Verfahrenssprache

Klagen und Vorabentscheidungsersuchen können beim Gerichtshof in jeder der 24 Amtssprachen eingereicht werden.

Nach Eingang der Klageschrift bzw. des Vorabentscheidungsersuchens wird gemäß den Vorschriften der Verfahrensordnung die Verfahrenssprache bestimmt.

In der Regel handelt es sich dabei um die Sprache des Klägers bzw. des nationalen Gerichts, das das Vorabentscheidungsersuchen eingereicht hat.

Warum ist die Verfahrenssprache so wichtig? – Die Parteien tragen ihre Argumente sowohl schriftlich als auch mündlich in der Verfahrenssprache vor. Alles, was in einer anderen Sprache verfasst ist, muss übersetzt werden. Der Übersetzungsdienst des Gerichtshofs übersetzt alle Schriftsätze ins Französische. Das ist die Sprache, in der die Richter beraten.

Mündliche Verhandlungen

Auch die mündlichen Verhandlungen werden in der Verfahrenssprache abgehalten.

Die Prozessbevollmächtigten der Parteien tragen in dieser Sprache vor. Wenn ein Mitgliedstaat Erklärungen beim Gerichtshof einreicht, verwenden seine Bevollmächtigten seine Sprache.

Die Richter und Generalanwälte können Fragen in jeder Amtssprache der Europäischen Union stellen.

Ermöglicht wird dies alles durch die Dolmetscher des Gerichtshofs, die alles, was in der mündlichen Verhandlung gesagt wird, mit nur geringer Zeitversetzung verdolmetschen (sog. Simultanverdolmetschung). In welche Sprachen im konkreten Fall gedolmetscht wird, richtet sich nach mehreren Kriterien, vor allem danach, welche Personen voraussichtlich im Gerichtssaal anwesend sein werden.

Es wird jedoch immer ins Französische, in die Verfahrenssprache und in die Sprachen der an der mündlichen Verhandlung teilnehmenden Mitgliedstaaten gedolmetscht.

Beratungssprache

Die Verfahrenssprache ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie taugt daher nicht als Beratungssprache. Nach dem Vertrag sind die Beratungen nämlich geheim. Es dürfen also keine Dolmetscher zugegen sein. Da die Richter aber aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen, braucht der Gerichtshof eine einheitliche Beratungssprache. Aus historischen Gründen ist diese Französisch.

Schlussanträge

Die Generalanwälte können ihre Schlussanträge in einer beliebigen Amtssprache der Europäischen Union verlesen. Die Schlussanträge werden in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt.

Urteile

Die Urteile werden grundsätzlich auf Französisch abgefasst und dann in die Verfahrenssprache übersetzt. Das ist die verbindliche Fassung des Urteils. Sie hat Vorrang, wenn es Diskrepanzen zwischen den Sprachfassungen oder andere Unklarheiten im Text gibt.

Alle Urteile sind am Tag der Verkündung in der jeweiligen Verfahrenssprache verfügbar. Die meisten sind in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Welche Entscheidungen werden in allen Sprachen veröffentlicht?

Kommunikationspolitik

Das Bekenntnis des Gerichtshofs zur Vielsprachigkeit bestimmt auch seine Kommunikationspolitik.

Alle wesentlichen Seiten dieser Website sind in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Der Jahresbericht ist in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Die Pressemitteilungen sind in einer Reihe von Sprachen verfügbar. Um welche Sprachen es sich dabei im konkreten Fall handelt, hängt vor allem davon ab, welches Interesse an dem Fall besteht, aus welchem Land der Fall stammt und welche Länder das Urteil betrifft.

Weitere Informationen hierzu finden sie unter: Sprachenpolitik dieser Website

Zugang zu Dokumenten und Anfragen

Jeder Unionsbürger kann sich in einer beliebigen Amtssprache der Europäischen Union an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union wenden und muss eine Antwort in dieser Sprache erhalten.

Anträge auf Zugang zu Dokumenten können in jeder Amtssprache der Europäischen Union gestellt werden.

Das Kontaktformular ist in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar. Jede Nachricht, die über das Kontaktformular übermittelt wird, wird auch in der Sprache, in der sie verfasst ist, beantwortet.

Generaldirektion Multilingualismus

Der Übersetzungs- und der Dolmetscherdienst des Gerichtshofs werden von der Generaldirektion Multilingualismus verwaltet. Aufgrund der Bedeutung der Vielsprachigkeit machen diese Bediensteten mehr als ein Drittel aller Bediensteten aus.

Typische Berufsbilder:

  • Rechts- und Sprachsachverständige sind Experten auf dem Gebiet der juristischen Übersetzung. Wie der Name schon sagt, sind sie doppelt qualifiziert. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft und beherrschen drei Amtssprachen der Europäischen Union, oft viele mehr. Sie sorgen dafür, dass die Rechtsbegriffe der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten in den verschiedenen Sprachfassungen korrekt wiedergegeben werden.
  • Dolmetscher dolmetschen aus drei bis sechs Amtssprachen der Europäischen Union. Sie sind professionelle Konferenzdolmetscher, die während der mündlichen Verhandlungen mit nur geringer Zeitversetzung dolmetschen.
  • Korrektoren überprüfen die Übersetzungen der Rechts- und Sprachsachverständigen (z. B. Urteile, Schlussanträge) auf grammatikalische, orthografische und typografische Richtigkeit und sprachliche Kohärenz.

Weitere Informationen über die Tätigkeit dieser Dienststelle finden Sie unter: Generaldirektion Multilingualismus