Generaldirektion Multilingualismus

Rolle und Aufgaben

Vielsprachigkeit ist für den Gerichtshof der Europäischen Union ein hohes Gut.

Art. 42 der Verfahrensordnung lautet: „Der Gerichtshof richtet einen Sprachendienst ein, dessen Angehörige eine angemessene juristische Ausbildung und gründliche Kenntnisse in mehreren Amtssprachen der Union aufweisen müssen.“

Dieser Sprachendienst – die Generaldirektion Multilingualismus – ist die größte Dienststelle des Organs. Er garantiert, dass die Gerichtsverfahren und Dokumente in allen Amtssprachen der Europäischen Union zugänglich sind. Dies sind:

  • Bulgarisch
  • Kroatisch
  • Tschechisch
  • Dänisch
  • Niederländisch
  • Englisch
  • Estnisch
  • Finnisch
  • Französisch
  • Irisch
  • Deutsch
  • Griechisch
  • Ungarisch
  • Italienisch
  • Lettisch
  • Litauisch
  • Maltesisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Slowakisch
  • Slowenisch
  • Spanisch
  • Schwedisch

Die Generaldirektion Multilingualismus umfasst:

Weitere Informationen über die Tätigkeit der Generaldirektion Multilingualismus finden Sie auf der Website zum Thema Vielsprachigkeit.