Generaldirektion Multilingualismus
Rolle und Aufgaben
Vielsprachigkeit ist für den Gerichtshof der Europäischen Union ein hohes Gut.
Art. 42 der Verfahrensordnung lautet: „Der Gerichtshof richtet einen Sprachendienst ein, dessen Angehörige eine angemessene juristische Ausbildung und gründliche Kenntnisse in mehreren Amtssprachen der Union aufweisen müssen.“
Dieser Sprachendienst – die Generaldirektion Multilingualismus – ist die größte Dienststelle des Organs. Er garantiert, dass die Gerichtsverfahren und Dokumente in allen Amtssprachen der Europäischen Union zugänglich sind. Dies sind:
- Bulgarisch
- Kroatisch
- Tschechisch
- Dänisch
- Niederländisch
- Englisch
- Estnisch
- Finnisch
- Französisch
- Irisch
- Deutsch
- Griechisch
- Ungarisch
- Italienisch
- Lettisch
- Litauisch
- Maltesisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Slowakisch
- Slowenisch
- Spanisch
- Schwedisch
Die Generaldirektion Multilingualismus umfasst:
- Direktion Dolmetschen
- Direktionen A und B Juristische Übersetzung
- Referate, die Querschnittsaufgaben für den gesamten Dienst erledigen und unmittelbar dem Generaldirektor unterstehen
Weitere Informationen über die Tätigkeit der Generaldirektion Multilingualismus finden Sie auf der Website zum Thema Vielsprachigkeit.
