Direktion Dolmetschen
In der Satzung des Gerichtshofs und in der Verfahrensordnung ist genau geregelt, welche Sprache in einem Verfahren verwendet wird (sog. Verfahrenssprache).
Die Verfahrenssprache ist eine der 24 Amtssprachen der Europäischen Union. Sie wird festgelegt, sobald beim Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen oder eine Klage eingeht. In Vorabentscheidungsverfahren ist die Sprache des vorlegenden Gerichts Verfahrenssprache, in Klageverfahren in der Regel die Sprache des Klägers. Die Parteien verwenden diese Sprache dann bei der gesamten Kommunikation mit dem Gerichtshof und in allen mündlichen Verhandlungen, die abgehalten werden. Ein Mitgliedstaat, der dem Rechtsstreit als Streithelfer beitritt oder schriftliche Erklärungen abgibt, kann seine eigene Sprache verwenden. Auch die Richter und Generalanwälte können in der mündlichen Verhandlung Fragen in ihrer eigenen Sprache stellen.
Daher ist in mündlichen Verhandlungen eine Simultanverdolmetschung erforderlich.
Die Direktion Dolmetschen sorgt für die Verdolmetschung der mündlichen Verhandlungen, die vor dem Gerichtshof und dem Gericht abgehalten werden. Sie verfügt über etwa 70 feste Dolmetscher und greift regelmäßig auf erfahrene Freelance-Dolmetscher zurück.
Die Dolmetscherteams werden auf der Grundlage folgender Kriterien zusammengestellt:
- Verfahrenssprache
- Sprachen der beteiligten Mitgliedstaaten
- Bedarf der Richter und Generalanwälte
- Bedarf von Besuchergruppen
Die Zahl der Sprachen ist von Verhandlung zu Verhandlung unterschiedlich.
Die Dolmetscher haben eine ganz andere Rolle als die Rechts- und Sprachsachverständigen. Sie übersetzen nicht geschriebene Texte, sondern übertragen einen mündlichen Vortrag mit einer nur ganz geringen Zeitversetzung in eine andere Sprache. Dadurch wird bei den mündlichen Verhandlungen eine recht natürliche Kommunikation ermöglicht.
Weitere Informationen über die Tätigkeit der Direktion Dolmetschen finden Sie unter: Simultanverdolmetschung der mündlichen Verhandlung – Ratschläge für die Prozessbevollmächtigten, Website zum Thema Vielsprachigkeit
Wenn Sie die Direktion Dolmetschen des Gerichtshofs kontaktieren möchten, können Sie eine E‑Mail an interpretation@curia.europa.eu senden.
