Kanzlei des Gerichts
Die Kanzlei des Gerichts sorgt für den reibungslosen Ablauf der Verfahren und damit für eine ordnungsgemäße Rechtspflege. Sie führt die Akten, organisiert die mündlichen Verhandlungen, aktualisiert und pflegt die Verfahrensdatenbanken und kümmert sich um den Schriftverkehr mit den Parteien.
Organisation und Funktion
Die Kanzlei des Gerichts ist die einzige Dienststelle des Gerichts. Es sind dort rund 75 Bedienstete beschäftigt, die hauptsächlich auf drei Referate mit ganz bestimmten Aufgabenbereichen verteilt sind, denen jeweils ein Referatsleiter vorsteht. An der Spitze steht der Kanzler. Er wird von einem Beigeordneten Kanzler unterstützt. In zwei Referaten kümmern sich verschiedene Gruppen um die Führung der Akten in den 24 Amtssprachen der Europäischen Union. Ein drittes Referat ist für die Informationstechnik, die Archive und die Statistik zuständig.
Die Kanzlei hat 3 Hauptaufgaben:
- Sie kommuniziert in Rechtssachen, die beim Gericht anhängig sind, mit den Parteien und deren Prozessbevollmächtigten und mit den Richtern.
- Sie sorgt für den reibungslosen Ablauf der Verfahren und führt die Akten.
- Sie steht den Richtern des Gerichts und deren Kabinetten in rechtlichen und technischen Fragen zur Seite.
Die Kanzlei spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Verfahren und der ordnungsgemäßen Führung der Akten. Über sie findet die Kommunikation zwischen den Prozessbevollmächtigten, den nationalen Gerichten, den Dienststellen der Verwaltung des Gerichtshofs und den Kammern der Mitglieder des Gerichts statt. Die Kanzlei steht den Mitgliedern und deren Kabinetten während des gesamten Verfahrens tatkräftig zur Seite.
Die Kanzlei führt bei den Verfahren, die beim Gericht anhängig sind, die Akten und ein Register, in das alle verfahrensbezogenen Dokumente eingetragen werden. Sie nimmt gemäß den Vorschriften der Satzung und der Verfahrensordnung Dokumente entgegen, leitet sie weiter und bewahrt sie auf. Außerdem führt sie den Schriftverkehr mit den Parteien und Dritten, die an den Verfahren beteiligt sind. Sie ist am Ende auch für die Veröffentlichung der Entscheidungen des Gerichts und anderer Dokumente und für die ordnungsgemäße Archivierung der Akten zuständig.
Die Kanzlei organisiert die mündlichen Verhandlungen des Gerichts. Sie arbeitet dabei eng mit den Kabinetten der Mitglieder und anderen Dienststellen der Verwaltung zusammen. In den mündlichen Verhandlungen ist stets ein Vertreter der Kanzlei anwesend. Er führt das Protokoll und kann gegebenenfalls zur Klärung von Verfahrensfragen beitragen. Auch bei der Verlesung von Schlussanträgen und der Verkündung von Urteilen ist immer ein Vertreter der Kanzlei anwesend. Des Weiteren veranlasst die Kanzlei die Übersetzung von verfahrensbezogenen Dokumenten in die Beratungs- und in die Verfahrenssprache und nimmt alle Zustellungen vor, die im Laufe des Verfahrens erforderlich sind.
Die Kanzlei erledigt auch technische Aufgaben. Sie
- unterhält das elektronische Speichersystem für verfahrensbezogene Dokumente;
- aktualisiert und pflegt die Verfahrensdatenbanken;
- ist für die Plattform „e‑Curia“ verantwortlich, die den sicheren elektronischen Austausch von verfahrensbezogenen Dokumenten zwischen dem Gericht und den Parteien ermöglicht;
- führt die Statistiken des Gerichts.
Rolle und Aufgaben des Kanzlers
Der Kanzler steht der Kanzlei vor.
Darüber hinaus kümmert sich der Kanzler in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Gerichts um die Verwaltungsangelegenheiten des Gerichts. Er ist in allen Entscheidungsgremien des Organs vertreten und steht mit den anderen Dienststellen des Organs in Verbindung, um sicherzustellen, dass das Gericht über alles verfügt, was es zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Zu den Aufgaben des Kanzlers gehört auch die Unterstützung des Ausschusses für die Verfahrensordnung des Gerichts. Er ist an der Ausarbeitung und Aktualisierung von Verfahrensvorschriften beteiligt und koordiniert deren Übersetzung und Veröffentlichung. Ferner nimmt er an den Gesprächen mit der Arbeitsgruppe „Gerichtshof“ des Rates und gegebenenfalls auch an den Sitzungen des Europäischen Parlaments teil, insbesondere, wenn es um Vorschläge zur Änderung der Satzung oder der Verfahrensordnung geht.
Kontakt
In laufenden Verfahren kann die Kanzlei über die auf der Seite Einreichung von Schriftstücken beim Gericht genannten Wege kontaktiert werden.
Anfragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit abgeschlossenen Verfahren können per Post oder per E‑Mail an das Gericht gerichtet werden:
Kanzlei des Gerichts der Europäischen Union
Rue du Fort Niedergrünewald
L‑2925 LUXEMBURG
Weitere Informationen zu der Frage, ob Sie Klage erheben können, finden Sie unter: Kann ich beim Gerichtshof der Europäischen Union klagen?
Verwenden Sie bei anderen Anliegen bitte unser Kontaktformular.
