Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation
Die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation steht dem Gerichtshof der Europäischen Union mit ihrem Fachwissen auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung zur Seite und unterstützt ihn bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Rechtsprechung. Sie führt bei Vorabentscheidungsersuchen und Rechtsmitteln eine Vorprüfung durch, erstellt Gutachten und fasst wichtige Urteile zusammen. Sie pflegt die Datenbanken des Gerichtshofs und erleichtert damit die juristische Recherche. Außerdem verfolgt sie die Entwicklungen im Unionsrecht, im nationalen Recht und im Bereich der Menschenrechte und koordiniert das Justizielle Netzwerk der Europäischen Union.
Die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation hat viele wichtige Aufgaben.
In ihr sind rund 70 Juristen beschäftigt, die die Rechtssysteme aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union abdecken. Hinzu kommen 25 Archiv- und Sprachassistenten. Die Direktion gliedert sich in vier Referate. Davon sind drei jeweils für bestimmte Gebiete des Unionsrechts zuständig. Das vierte pflegt die Rechtsprechungsdatenbanken des Gerichtshofs und entwickelt sie weiter.
Vorprüfung von Rechtssachen
Die Juristen der Direktion führen bei allen Vorabentscheidungsersuchen, die beim Gerichtshof eingehen, eine Vorprüfung durch. Ein Jurist, der sich in dem betreffenden nationalen Recht auskennt, fasst den Fall und die aufgeworfenen Fragen zusammen und zeigt mögliche Probleme (z. B. Zulässigkeit) auf. Er prüft auch, ob ein Eil- oder ein beschleunigtes Verfahren in Betracht kommt.
Auch bestimmte Rechtsmittel, die beim Gerichtshof gegen Entscheidungen des Gerichts eingelegt werden, werden einer Vorprüfung unterzogen. Es wird geprüft, ob sie zulässig sind und ob darüber gegebenenfalls durch einen mit Gründen versehenen Beschluss entschieden werden kann.
Rechtsvergleichende Gutachten
Die Direktion kann vom Gerichtshof oder vom Gericht beauftragt werden, zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit laufenden Verfahren rechtsvergleichende Gutachten zu erstellen. Die Rechtsvergleichung ist sowohl für den Gerichtshof als auch für das Gericht von großem Nutzen. Es geht darum, sicherzustellen, dass die Vorschriften des Unionsrechts einheitlich ausgelegt und angewandt werden.
Auf dieser Website sind einige dieser Gutachten unter der Rubrik „Wissenschaftliche Vorarbeiten“ öffentlich zugänglich.
Analyse der Rechtsprechung und Erschließung für juristische Recherchen
Die Direktion analysiert die gesamte Rechtsprechung des Gerichtshofs und erstellt für das Organ und die Öffentlichkeit eine Reihe von juristischen Hilfsmitteln.
Bei besonders wichtigen Entscheidungen verfasst die Direktion eine Zusammenfassung. Diese sind in der Rechtsprechungsdatenbank verfügbar. Sie werden auch in der Sammlung der Rechtsprechung, in den Monatliche Rechtsprechungsbulletins und in der jährlichen Auswahl wichtiger Urteile veröffentlicht.
Zu bestimmten Gebieten des Unionsrechts erstellt die Direktion auch Rechtsprechungsübersichten. Es werden laufend weitere Themen bearbeitet, und die bereits verfügbaren Rechtsprechungsübersichten werden regelmäßig aktualisiert.
Die Direktion stellt das Repertorium der Rechtsprechung zusammen, das anhand von Schlüsselwörtern und Leitsätzen, in denen die wichtigsten rechtlichen Aspekte der Entscheidungen des Gerichtshofs hervorgehoben werden, einen systematischen Überblick über die Rechtsprechung des Gerichtshofs seit 1954 bietet.
Die Direktion leistet außerdem einen Großteil der Klassifizierungsarbeit, die erforderlich ist, um die Rechtsprechung des Gerichtshofs in die Rechtsprechungsdatenbank einstellen zu können. Sie kategorisiert jede Rechtssache nach ihrem Gegenstand und vielen anderen Kriterien, ergänzt Verweise auf zitierte Rechtsvorschriften und teilt der Rechtssache Schlüsselwörter zu. Sie sorgt dafür, dass jede Rechtssache mit den richtigen Informationen versehen wird und so leichter gefunden werden kann.
Beobachtung der nationalen Rechtsprechung und Kontakte zu den nationalen Gerichten
Die Direktion verfolgt die Entwicklung der nationalen Rechtsprechung zum Unionsrecht. Sie erstellt regelmäßig Dokumente, in denen sie die einschlägigen nationalen Entscheidungen zusammenfasst, insbesondere diejenigen, die auf eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs hin ergehen. Diese Dokumente werden auf dieser Website in der Rubrik „Verfolgung der Rechtsentwicklung“ veröffentlicht.
Die Direktion koordiniert auch die Website und die Datenbank des Justiziellen Netzwerks der Europäischen Union. Diese Website enthält unter anderem nationale Rechtsprechung mit einem Bezug zum Unionsrecht. Einige dieser Entscheidungen werden auf dieser Website unter der Rubrik „Nationale Rechtsprechung“ veröffentlicht.
