Sammlung der Rechtsprechung
2011 I-00212*
Pub somm
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte erweiterte Kammer) vom 11. Juni 2009, AMGA/Kommission (T300/02), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Art. 2 und 3 der Entscheidung 2003/193/EG der Kommission vom 5. Juni 2002 betreffend eine staatliche Beihilfe durch von Italien gewährte Steuerbefreiungen und Vorzugsdarlehen für Unternehmen der Daseinsvorsorge mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung (ABl. 2003, L 77, S. 21) als unzulässig abgewiesen hat
Systematische Übersicht
1.
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3 Rechtsschutz
3.10 Rechtsmittel
3.10.02 Zuständigkeit im Rechtsmittelverfahren
3.10.02.01 Ausschluss von Tatsachenfragen
3.10.02.01.01 Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung
3.10.02.01.01.00 Allgemeines
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3.10.02 Zuständigkeit im Rechtsmittelverfahren
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3 Rechtsschutz
3.10 Rechtsmittel
3.10.02 Zuständigkeit im Rechtsmittelverfahren
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Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften
Zitate in Gründen
Tenor
Schlussanträge
Information nicht verfügbar
Datum
Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks
Datum der Schlussanträge
Information nicht verfügbar
Datum der Sitzung
Information nicht verfügbar
Verkündungsdatum
21/12/2011
Bezugsdaten
Veröffentlichung im Amtsblatt
Eingang: ABl. C. 267 vom 07.11.2009, S.41
Urteil: ABl. C. 49 vom 18.02.2012, S.5
Parteien
Iride / Kommission
Schrifttum
- Idot, Laurence: Recevabilité des recours contre des régimes d'aides, Europe 2012 Février Comm. nº 2 p.33 (FR)
Analytische Verfahrensdaten
Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage
Information nicht verfügbar
Gegenstand
- Wettbewerb
- - Staatliche Beihilfen
Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts
Information nicht verfügbar
Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts
Information nicht verfügbar
Verfahren und Ergebnis
- Nichtigkeitsklage
- Rechtsmittel : Zurückweisung als unbegründet
Spruchkörper
sixième chambre (Cour)
Berichterstatter
Arabadjiev
Generalanwalt
Sharpston
Verfahrenssprache(n)
Sprache(n) der Schlussanträge
Information nicht verfügbar