Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 9. Juli 2015
Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Rechtsangleichung – Richtlinie 2009/48/EG – Sicherheit von Spielzeug – Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber, Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug – Beschluss der Kommission, die von den deutschen Behörden mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen, mit denen die Grenzwerte für diese Stoffe beibehalten werden, nicht vollständig zu billigen – Nachweis eines höheren Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit durch die einzelstaatlichen Bestimmungen
Rechtssache C-360/14 P
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ECLI:EU:C:2015:457 |
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