Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 27. Oktober 2009.
Land Oberösterreich gegen ČEZ as.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Landesgericht Linz - Österreich.
Unterlassungsklage zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Grundstücke durch den Betrieb eines Kernkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befindet - Verpflichtung zur Duldung schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen durch Anlagen, die im Staat des Gerichtsstands behördlich genehmigt wurden - Nichtberücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten erteilten Genehmigungen - Gleichbehandlung - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des EAG-Vertrags.
Rechtssache C-115/08.
Sammlung der Rechtsprechung
2009 I-10265
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Schlussanträge
ECLI:EU:C:2009:242 |
|
|
|
Urteil
ECLI:EU:C:2009:660 |
|
|
|