Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 30. Juni 2011.
Zeturf Ltd gegen Premier ministre.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Conseil d'État - Frankreich.
Ausschließlichkeitsregelung für die Verwaltung von Pferdewetten außerhalb der Rennplätze - Art. 49 EG - Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit - Zwingende Gründe des Allgemeininteresses - Ziele der Bekämpfung von Spielsucht und betrügerischen und kriminellen Aktivitäten sowie des Beitrags zur Entwicklung des ländlichen Raums - Verhältnismäßigkeit - Restriktive Maßnahme, die darauf gerichtet sein muss, in kohärenter und systematischer Weise die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern und die Glücksspieltätigkeit einzuschränken - Wirtschaftsteilnehmer, der eine dynamische Geschäftspolitik verfolgt - Maßvolle Werbungspolitik - Beurteilung der Beeinträchtigung des Vertriebs über die traditionellen Kanäle und über Internet.
Rechtssache C-212/08.
Sammlung der Rechtsprechung
2011 I-05633
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Urteil
ECLI:EU:C:2011:437 |
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