Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 14. November 2013
Belgacom NV gegen Interkommunale voor Teledistributie van het Gewest Antwerpen (INTEGAN) u. a.
Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Belgien)
Vorabentscheidungsersuchen – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Art. 56 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot – Transparenzpflicht – Geltungsbereich – Vereinbarung zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts eines Mitgliedstaats und einem Unternehmen dieses Mitgliedstaats – Von diesen Körperschaften vorgenommene Übertragung ihrer Fernsehdienste und, für eine bestimmte Dauer, des ausschließlichen Rechts auf Nutzung ihrer Kabelnetze auf ein Unternehmen dieses Mitgliedstaats – Möglichkeit eines Wirtschaftsteilnehmers dieses Mitgliedstaats, sich vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats auf die Art. 49 AEUV und 56 AEUV zu berufen – Keine Ausschreibung – Rechtfertigung – Bestehen einer älteren Vereinbarung – Vergleich zur Beendigung eines Rechtsstreits über die Auslegung dieser Vereinbarung – Gefahr der Wertminderung der übertragenen Tätigkeit
Rechtssache C‑221/12
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ECLI:EU:C:2013:736 |
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