Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 8. Mai 2003.
Wolfgang Seeling gegen Finanzamt Starnberg.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesfinanzhof - Deutschland.
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Artikel13 Teil B Buchstabe b - Verwendung einer Wohnung in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäude für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Keine Gleichstellung einer solchen Verwendung mit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken.
Rechtssache C-269/00.
Sammlung der Rechtsprechung
2003 I-04101
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Schlussanträge
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Urteil
ECLI:EU:C:2003:254 |
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