Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 14. April 2005.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/71/EG - Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - Unternehmen des Baugewerbes - Mindestlohn - Vergleich zwischen dem durch die Bestimmungen des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, festgelegten Mindestlohn und dem von dem Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat tatsächlich gezahlten Lohn - Nichtberücksichtigung sämtlicher von dem Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat gezahlter Zulagen und Zuschläge als Bestandteile des Mindestlohns.
Rechtssache C-341/02.
Sammlung der Rechtsprechung
2005 I-02733
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Urteil
ECLI:EU:C:2005:220 |
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