Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 20. Juli 2016
Hans Maschek gegen Magistratsdirektion der Stadt Wien - Personalstelle Wiener Stadtwerke
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Wien
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Versetzung in den Ruhestand auf Antrag des Betroffenen – Arbeitnehmer, der seinen bezahlten Jahresurlaub vor Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht verbraucht hat – Nationale Regelung, die eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließt – Krankheitsurlaub – Beamte
Rechtssache C-341/15
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ECLI:EU:C:2016:576 |
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