Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 22. Juni 2011.
Marie Landtová gegen Česká správa socialního zabezpečení.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Nejvyšší správní soud - Tschechische Republik.
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Zwischen zwei Mitgliedstaaten vor ihrem Beitritt zur Europäischen Union geschlossenes Abkommen über soziale Sicherheit - Für die Feststellung der Beitragszeiten zuständiger Mitgliedstaat - Altersrente - Zulage, die nur den Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats mit Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat gewährt wird.
Rechtssache C-399/09.
Sammlung der Rechtsprechung
2011 I-05573
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Schlussanträge
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Urteil
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