Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 5. Oktober 2010.
Europäische Kommission gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG - Soziale Sicherheit - Medizinische Leistungen, die in einem anderen Mitgliedstaat vorgesehen sind und den Einsatz medizinischer Großgeräte erfordern - Erfordernis einer vorherigen Genehmigung - Geplante Behandlungen, die in einem anderen Mitgliedstaat erbracht werden - Differenz zwischen den im Versicherungsmitgliedstaat und im Aufenthaltsmitgliedstaat jeweils geltenden Deckungsniveaus - Anspruch des Sozialversicherten auf eine Beteiligung des zuständigen Trägers, die die Beteiligung des Trägers des Aufenthaltsmitgliedstaats ergänzt.
Rechtssache C-512/08.
Sammlung der Rechtsprechung
2010 I-08833
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