Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 16. Juni 2011.
Gebr. Weber GmbH gegen Jürgen Wittmer (C-65/09) und Ingrid Putz gegen Medianess Electronics GmbH (C-87/09).
Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof (C-65/09) und Amtsgericht Schorndorf (C-87/09) - Deutschland.
Verbraucherschutz - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 Abs. 2 und 3 - Ersatzlieferung für das mangelhafte Verbrauchsgut als einzige Art der Abhilfe - Bereits vom Verbraucher eingebautes mangelhaftes Verbrauchsgut - Verpflichtung des Verkäufers, das mangelhafte Verbrauchsgut auszubauen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut einzubauen - Absolute Unverhältnismäßigkeit - Folgen.
Verbundene Rechtssachen C-65/09 und C-87/09.
Sammlung der Rechtsprechung
2011 I-05257
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Schlussanträge (C-87/09)
|
|
|
|
Schlussanträge
ECLI:EU:C:2010:274 |
|
|
|
Urteil
ECLI:EU:C:2011:396 |
|
|
|