Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 10. Dezember 2008.
Kronoply GmbH & Co. KG und Kronotex GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Veröffentlichung einer Zusammenfassung - Keine spürbare Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung - Unzulässigkeit - Eigenschaft als Beteiligter - Zulässigkeit - Unterbliebene Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens - Keine ernsthaften Schwierigkeiten.gkeiten.
Rechtssache T-388/02.
Sammlung der Rechtsprechung
2008 II-00305*
Pub somm
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ECLI:EU:T:2008:556 |
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