Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 6. Oktober 1994.
Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Umschreibung der Produktmärkte - Räumlicher Markt - Anwendung des Artikels 86 auf Verhaltensweisen eines beherrschenden Unternehmens auf einem anderen als dem beherrschten Markt - Mißbrauch - Koppelungsverkäufe - Alleinvertrieb - Unangemessene Bedingungen - Auf Verdrängung ausgerichtete Preise - Diskriminierende Preise -Verwaltungsverfahren - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Übermittlung der Niederschrift über die Anhörung - Anordnungen - Geldbuße.
Rechtssache T-83/91.
Sammlung der Rechtsprechung
1994 II-00755
Schwedisch XVI/II-00001 Finnisch XVI/II-00001
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Urteil
ECLI:EU:T:1994:246 |
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