Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. Juli 2019
VodafoneZiggo Group BV gegen Europäische Kommission
Nichtigkeitsklage – Elektronische Kommunikation – Art. 7 der Richtlinie 2002/21/EG – Bereitstellung des Festnetzzugangs auf der Vorleistungsebene – Gemeinsame beträchtliche Marktmacht – Den Betreibern auferlegte spezifische Verpflichtungen – Von der nationalen Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellter Maßnahmenentwurf – Stellungnahme der Kommission – Keine Einleitung der zweiten Phase des Verfahrens – Nicht anfechtbare Handlung – Art. 130 der Verfahrensordnung – Unzulässigkeit
Rechtssache T-660/18
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ECLI:EU:T:2019:546 |
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