Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 10. September 2020
Hamas gegen Rat der Europäischen Union
Rechtsmittel – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Bekämpfung des Terrorismus – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen – Einfrieren von Geldern – Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP – Art. 1 Abs. 4 und 6 – Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 – Art. 2 Abs. 3 – Belassung einer Organisation auf der Liste der an terroristischen Handlungen beteiligten Personen, Vereinigungen und Körperschaften – Voraussetzungen – Einer Justizbehörde entsprechende zuständige Behörde – Verurteilender Beschluss – Fortbestehende Gefahr einer Beteiligung an terroristischen Aktivitäten – Tatsächliche Grundlage der Beschlüsse über das Einfrieren von Geldern – Begründungspflicht – Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz
Rechtssache C-122/19 P
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ECLI:EU:C:2020:690 |
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