Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 2. September 2021
Europäische Kommission gegen Rat der Europäischen Union
Nichtigkeitsklage – Beschlüsse (EU) 2020/245 und 2020/246 – Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zu vertreten ist – Abkommen, von dem einige Bestimmungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zugeordnet werden können – Annahme der Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrates, des Partnerschaftsausschusses, der Unterausschüsse und sonstiger Gremien – Erlass zweier gesonderter Beschlüsse – Wahl der Rechtsgrundlage – Art. 37 EUV – Art. 218 Abs. 9 AEUV – Abstimmungsregel
Rechtssache C-180/20
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Urteil
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