Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 9. Juli 2020
Dekoback GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170a Abs. 2 und 3 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Formelle Anforderungen hinsichtlich des Antrags auf Zulassung des Rechtsmittels – Keine Mängelbehebung – Unzulässigkeit
Rechtssache C-193/20 P
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