Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 31. Januar 2019
Islamic Republic of Iran Shipping Lines u. a. gegen Rat der Europäischen Union
Rechtsmittel – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Nichtigerklärung einer Aufnahme durch das Gericht der Europäischen Union – Änderung der Kriterien für die Aufnahme in eine Liste der Personen und Einrichtungen, deren Vermögenswerte eingefroren werden – Erneute Aufnahme – Beweise, die sich auf die Zeit vor der ersten Aufnahme beziehen – Tatsachen, die vor der ersten Aufnahme bekannt waren – Rechtskraft – Umfang – Rechtssicherheit – Vertrauensschutz – Grundsatz ne bis in idem – Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz
Rechtssache C-225/17 P
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Urteil
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