Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 1. Februar 2017
Darko Graf gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Schadensersatzklage – Akte über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union – Verpflichtungen hinsichtlich einer Strategie für die Justizreform – Einführung und anschließende Abschaffung des Amts des Gerichtsvollziehers – Schäden, die den zu Gerichtsvollziehern ernannten Personen entstanden sind – Kein Verschulden bei der Überwachung der Verpflichtungen der Republik Kroatien durch die Europäische Kommission – Abweisung der Klage – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel
Rechtssache C-241/16 P
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ECLI:EU:C:2017:86 |
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