Beschluss des Gerichtshofs vom 29. Oktober 2020
Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels
Rechtssache C-309/20 P
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ECLI:EU:C:2020:879 |
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