Beschluss des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 24. November 2016
European Dynamics Luxembourg SA u. a. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Softwareentwicklung und ‑pflege – Irriges Verständnis des Vorbringens der anderen Partei des Verfahrens vor dem Gericht und Verfälschung der von ihr vorgelegten Beweise
Rechtssache C-379/16 P
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ECLI:EU:C:2016:905 |
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