Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 17. Dezember 2020
Verfahren betreffend die Auslieferung von BY
Vorabentscheidungsersuchen des Kammergerichts Berlin
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 18 und 21 AEUV – Auslieferung eines Unionsbürgers an einen Drittstaat – Person, die die Unionsbürgerschaft nach Verlegung ihres Lebensmittelpunkts in den ersuchten Mitgliedstaat erworben hat – Anwendungsbereich des Unionsrechts – Nur für Inländer geltendes Auslieferungsverbot – Beschränkung der Freizügigkeit – Rechtfertigung durch die Vermeidung der Straflosigkeit – Verhältnismäßigkeit – Unterrichtung des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit die gesuchte Person besitzt – Verpflichtung des ersuchten Mitgliedstaats und des Herkunftsmitgliedstaats, den ersuchenden Drittstaat um Übermittlung der Strafakte zu ersuchen – Fehlen
Rechtssache C-398/19
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Urteil
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