Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 3. Dezember 2014
Hellenische Republik gegen Europäische Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsmittel – Antrag auf Aussetzung der Durchführung eines Urteils, mit dem eine Nichtigkeitsklage abgewiesen wird – Antrag, mit dem im Wesentlichen die Aussetzung des Vollzugs des mit dieser Klage angefochtenen Beschlusses begehrt wird – Fumus boni iuris – Staatliche Beihilfen – Außergewöhnliche Umstände infolge der Finanzkrise – Begriff der Beihilfe – Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt – Begründung
Rechtssache C‑431/14 P-R
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Beschluss
ECLI:EU:C:2014:2418 |
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