Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 18. Februar 2016
Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Dienstleistungen der Beseitigung von Tierkörpern und Schlachtabfällen – Vorhaltung einer Seuchenreservekapazität – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Ausgleich für eine Gemeinwohlverpflichtung – Begründungspflicht
Rechtssache C-446/14 P
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ECLI:EU:C:2016:97 |
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