Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013
Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro AE gegen Europäische Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsmittel – Antrag auf Aussetzung der Durchführung eines Urteils des Gerichts – Finanzieller Zuschuss zur Unterstützung eines Vorhabens medizinischer Forschungen – Belastungsanzeige, mit der ein Teil des finanziellen Zuschusses wieder eingezogen werden soll – Nichtigkeitsklage – Widerklage auf Zahlung des beantragten Betrags – Verurteilung zur Zahlung dieses Betrags
Rechtssache C‑506/13 P-R
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Beschluss
ECLI:EU:C:2013:882 |
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