Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 30. Januar 2020
České dráhy a.s. gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Wettbewerb – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 20 Abs. 4 – Nachprüfungsbeschlüsse – Begründungspflicht – Hinreichend ernsthafte Indizien für das Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln – Rechtmäßig erhobene Beweise – Nachprüfung, die auf der Grundlage von Informationen angeordnet wird, die aus einer früheren Nachprüfung stammen
Verbundene Rechtssachen C-538/18 P und C-539/18 P
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ECLI:EU:C:2020:53 |
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