Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 30. April 2020
Hochmann Marketing GmbH gegen Europäisches Parlament
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – An das Europäische Parlament gerichtete Aufforderung zum Tätigwerden – Beschluss des Petitionsausschusses des Parlaments – Unzuständigkeit des Parlaments zur Änderung der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts der Europäischen Union und offensichtliche Unzulässigkeit der Klage im ersten Rechtszug – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Rechtssache C-557/19 P
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ECLI:EU:C:2020:315 |
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