Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 21. Juni 2016
Eugenia Mocek, Jadwiga Wenta KAJMAN Firma Handlowo-Usługowo-Produkcyjna gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Bildmarke in Grün, Weiß und Grau, die die Abbildung eines Krokodils mit dem Wortelement ‚KAJMAN‘ darstellt – Widerspruch des Inhabers der Unionsbildmarke in Schwarz und Weiß, die die Abbildung eines Krokodils darstellt – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung durch eine Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Rechtssache C-619/15 P
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ECLI:EU:C:2016:475 |
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