Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 18. Januar 2017
Toshiba Corp. gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Kartelle – Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme – Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung sowie der Produktionsbeschränkung – Begriff ‚wirtschaftliche Einheit‘ zwischen zwei Gesellschaften – Begriff ‚bestimmender Einfluss‘ – Gemeinsame Kontrolle durch zwei Muttergesellschaften – Verfälschung von Beweismitteln
Rechtssache C-623/15 P
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ECLI:EU:C:2017:21 |
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