Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 19. Dezember 2019
M-Sansz Kereskedelmi, Termelő és Szolgáltató Kft. (M-Sansz Kft.) gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Von Ungarn zugunsten von Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen, durchgeführte Beihilfe – Nichtigkeitsklage – Angebliche Beschlüsse der Kommission, keine Einwände zu erheben – Fehlende Klagebefugnis – Nicht individuell betroffene Person – Nicht zur Wahrung der Verfahrensrechte erhobene Klage – Unzulässigkeit der Klage im ersten Rechtszug – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Rechtssache C-757/18 P
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ECLI:EU:C:2019:1107 |
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