Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. März 2015
Mammoet Salvage BV gegen Europäische Kommission
Untätigkeits- und Schadensersatzklage – Vertragliche Haftung – Außervertragliche Haftung – Einrede der Unzulässigkeit – 8. Europäischer Entwicklungsfonds – Beseitigung von 74 Schiffswracks in der Bucht von Nouadhibou – Vertrag zwischen der Klägerin und Mauretanien, für dessen Finanzierung durch die Union sich die Kommission verbürgt hat – Durchführung des Vertrags – Verschiebung des Zeitpunkts, zu dem die Zahlungsverpflichtung der Union nach dem Vertrag endet – Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage
Rechtssache T‑234/14
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ECLI:EU:T:2015:166 |
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