Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 6. Februar 2013
Carsten Bopp gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die einen achteckigen grünen Rahmen darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Beweismittel, das erstmals in der Erwiderung benannt wird – Art. 48 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts – Versendung eines Schriftstücks per Fax an das HABM – Anwendbare Bestimmungen
Rechtssache T‑263/11
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ECLI:EU:T:2013:61 |
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