Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 11. Juli 2019
Sergej Arbuzov gegen Rat der Europäischen Union
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Einfrieren von Geldern – Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden – Beibehaltung des Namens des Klägers auf der Liste – Verpflichtung des Rates, zu prüfen, ob der Beschluss einer Behörde eines Drittstaats unter Wahrung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gefasst wurde
Rechtssache T-284/18
Sammlung der Rechtsprechung
veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung - Teil "Informationen über die nicht veröffentlichten Entscheidungen")
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Urteil
ECLI:EU:T:2019:511 |
|
|
|