Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. September 2012
Italienische Republik gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Verbrauchsteuerbefreiung für zum Beheizen von Treibhäusern verwendeten Diesel – Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und die Rückforderung der ausgezahlten Beihilfen angeordnet wird – Begründungspflicht – Selektiver Charakter – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Richtlinie 92/81/EWG – Richtlinie 2003/96/EG – Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen
Rechtssache T‑379/09
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ECLI:EU:T:2012:422 |
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